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   BVerwG, 15.03.2000 - 1 D 58.98   

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BVerwG, 15.03.2000 - 1 D 58.98 (https://dejure.org/2000,27992)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 1 D 58.98 (https://dejure.org/2000,27992)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 1 D 58.98 (https://dejure.org/2000,27992)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1998 - 10 A 1.97

    Fehlende uneingeschränkte Umzugswilligkeit wegen unzureichender Bemühungen um

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 1 D 58.98
    Gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 TGV ist eine Wohnung angemessen, wenn sie den familiären Bedürfnissen des Berechtigten entspricht, d.h. nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn ihr Bezug dem Beamten unter Berücksichtigung seiner berechtigten Wünsche und persönlichen Verhältnisse zumutbar ist (Urteil vom 4. August 1977 - BVerwG VI A 2.73 - BVerwGE 54, 248 [252]; Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 10 A 1.97 -).

    Diese Funktion erfüllt im Fall des Beamten, zu dessen Familie seine Frau und zwei Kinder zählen, jedenfalls eine Vier-Zimmer-Wohnung mit einer Größe von 110 qm (BVerwG, Urteile vom 4. August 1977 und 16. Dezember 1998, a.a.O.).

    Die Aufnahme in die Liste der Wohnungsfürsorge des Bundes befreite ihn nicht von der Obliegenheit, alsbald nach Dienstantritt in N. am 20. Juni 1995 eigene intensive Bemühungen um eine Wohnung aufzunehmen und zu belegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.08.1977 - VI A 2.73

    Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld seitens eines Berufssoldaten mit dem

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 1 D 58.98
    Gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 TGV ist eine Wohnung angemessen, wenn sie den familiären Bedürfnissen des Berechtigten entspricht, d.h. nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn ihr Bezug dem Beamten unter Berücksichtigung seiner berechtigten Wünsche und persönlichen Verhältnisse zumutbar ist (Urteil vom 4. August 1977 - BVerwG VI A 2.73 - BVerwGE 54, 248 [252]; Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 10 A 1.97 -).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 D 95.77

    Umfang der Anschuldigung - Verwaltung amtlicher Gelder - Vorwurf der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 1 D 58.98
    Der weitergehende Vorwurf, eine bestehende Umzugswilligkeit von Anfang an wahrheitswidrig vorgespiegelt zu haben, umfaßt den geringeren Vorwurf, den späteren Wegfall einer ursprünglich vorhandenen Umzugswilligkeit nicht angezeigt zu haben, nur dann, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß beim Wegfall des schwereren Vorwurfs ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (vgl. Urteil vom 29. November 1978 - BVerwG 1 D 95.77 - BVerwGE 63, 163 ).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Wer dieses Gebot nicht beachtet und durch grundlos negative und abfällige Bemerkungen über Kollegen das betriebliche Klima schuldhaft belastet, macht sich einer nicht unerheblichen Pflichtwidrigkeit schuldig (vgl. Urteil vom 13. Januar 1988 BVerwG 1 D 127.86: u.a. fortgesetzte üble Nachrede gegenüber Vorgesetzten; vgl. auch Urteil vom 6. Juli 1987 BVerwG 1 D 142.86 ZBR 1987, 383 = DokBerB 1987, 263 = RiA 1987, 264: heimliche Tonbandaufnahme eines Gesprächs mit dem Dienstvorgesetzten und Vorspielen gegenüber Kollegen, und Urteil vom 15. März 2000 BVerwG 1 D 58.98: verbale Angriffe gegen Kollegen).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 1 D 16.99

    Beamter des mittleren technischen Dienstes bei einer Bundesbehörde - Private

    Einen dahin gehenden Willen hätte er deutlich machen müssen (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 1 D 58.98 -).
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